Klare Werte und Prinzipien weltweit.

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Compliance

Vertrauen und Respekt gegenüber Kunden, Partnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört bei Zschimmer & Schwarz seit jeher zu den Basiswerten. Unser Compliance Management System orientiert sich an den höchsten Ansprüchen und wird kontinuierlich angepasst und optimiert. Die Compliance-Abteilung koordiniert das Compliance-Programm gruppenweit und tritt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und interner Compliance-Richtlinien ein. Sie steht immer für den direkten Kontakt zur Verfügung und sorgt für eine umfassende Kommunikation. Unser Anspruch ist es, Compliance im Rahmen unserer Unternehmenskultur zu einem festen Bestandteil aller Geschäftsprozesse zu machen.

Frank Richter, Chief Financial Officer: „Wir sind uns unserer Rolle in der Gesellschaft und unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Gesellschafterfamilien sowie Kunden und Geschäftspartnern bewusst. Mit unserem Verhaltenskodex schaffen wir die Grundlagen und Grundregeln zum integren Verhalten innerhalb der Zschimmer & Schwarz-Gruppe und im Umgang mit Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit."

Verhaltenskodex Zschimmer & Schwarz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zschimmer & Schwarz stehen weltweit für klare Werte und Prinzipien. Unser Verhaltenskodex beschreibt detailliert Regeln und Richtlinien, die unser Handeln anleiten.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Zschimmer & Schwarz erwartet, dass auch Lieferanten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsvoll handeln und sich jederzeit und überall an geltende Gesetze halten und ethische Grundwerte respektieren. Zschimmer & Schwarz hat deshalb einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten herausgegeben, der ethische Mindeststandards enthält, zu deren Einhaltung sich die Lieferanten von Zschimmer & Schwarz verpflichten.

Kontakt Compliance-Abteilung und Meldung von Verdachtsfällen

Bei Zschimmer & Schwarz vertreten wir eine Null-Toleranz-Grenze für Verstöße gegen den Verhaltenskodex. Haben Sie Kenntnis von einem Verstoß oder hegen Bedenken gegen ein bestimmtes Verhalten, melden Sie dies bitte Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten, der Compliance-Abteilung bzw. einer anderen Vertrauensperson bei Zschimmer & Schwarz oder nutzen Sie hierfür unser elektronisches Hinweisgebersystem.

Vorfall melden

Wir bei Zschimmer & Schwarz haben den Anspruch, ein in jeder Hinsicht vorbildliches Unternehmen zu sein. Unsere Verantwortung ist es daher, die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu gewährleisten. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Unser Hinweisgebersystem bietet über mehrere Kanäle die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.

Wer kann melden?

Unser Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Zschimmer & Schwarz sowie Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.

Was kann ich melden?

Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder den Verhaltenskodex.

Es steht nicht für allgemeine Beschwerden oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine dieser Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und weiterleiten kann. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bereich Central Customer Service.

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen die Hinweisgebenden im guten Glauben sind, dass die von ihnen mitgeteilten Sachverhalte zutreffend sind. Sie sind nicht im guten Glauben, wenn ihnen bekannt ist, dass diese unwahr oder nicht zutreffend sind. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Hinweisgebende strafbar machen und/oder mit personalrechtlichen Sanktionen konfrontiert werden können, wenn sie wider besseres Wissen unwahre Behauptungen über andere Personen aufstellen.

Wem melde ich?

Im Idealfall: Meldung an die Vorgesetzten oder Kontaktpersonen

Eine offene Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil gut funktionierender Compliance. Mitarbeitende müssen Fehler offen und vor allem frühzeitig ansprechen können. Primäre Kontaktperson sollte daher immer die bzw. der Vorgesetzte sein. Als Dritte wenden Sie sich bitte an Ihre jeweiligen Kontaktpersonen bei Zschimmer & Schwarz.

Echte Alternative: Meldung an die Compliance-Abteilung

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Vorgesetzten oder Ihre Kontaktpersonen wenden können, kontaktieren Sie bitte unsere Compliance-Abteilung:

Zschimmer & Schwarz Chemie GmbH
Max-Schwarz-Straße 3–5
56112 Lahnstein | DE

compliance@zschimmer-schwarz.com

T +49 2621 12-306

Elektronisch und anonym: Meldung über das internetbasierte Hinweisgebersystem

Über das Whistleblowing-System können mögliche Verstöße innerhalb des Unternehmens gemeldet werden – auf Wunsch auch vollständig anonym.

Unser elektronisches Hinweisgebersystem finden Sie hier.

Falls Sie auch anonym über Ihre Meldung und den Bearbeitungsstatus informiert werden möchten, notieren Sie sich bitte den Meldungsschlüssel. Mit diesem können Sie Ihre Meldung jederzeit verfolgen und sich anonym mit dem Compliance-Team austauschen.

Was geschieht mit meiner Meldung?

Wir prüfen jede Meldung und behandeln diese mit absoluter Diskretion.

Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser korrekt und vollständig dokumentiert und binnen eines Zeitraums von maximal sieben Tagen den Hinweisgebenden (soweit möglich) bestätigt. Erhärtet sich durch die gemachten Angaben ein Anfangsverdacht, werden weitere Untersuchungshandlungen durchgeführt. Zu jeder Meldung wird ein Abschlussbericht gefertigt, der sämtliche Untersuchungshandlungen und Maßnahmen beinhaltet.

Ist das auch sicher?

Wir schützen die Interessen der Hinweisgebenden, der Betroffenen und aller am Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über unser gesichertes Whistleblowing-System können Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Unser Verfahren gewährleistet zudem, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt und im guten Glauben handelnde Hinweisgebende mit allen gebotenen Mitteln gegen Nachteile, die aus einer Meldung resultieren können, geschützt werden.

Im Rahmen der Aufklärung von Hinweisen berücksichtigen wir jedoch auch die schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen. Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person können für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wir halten Sie daher dazu an, das Whistleblowing-System verantwortungsvoll zu nutzen.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Als international tätiges Unternehmen der chemischen Industrie sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt bewusst. Seit der Gründung im Jahr 1894 sind gesellschaftliches Engagement und nachhaltiges Handeln in dem Familienunternehmen mit mehr als 1.500 Mitarbeitenden tief verwurzelt. Wir verpflichten uns daher, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses Bekenntnis gilt für unsere eigenen globalen Geschäftstätigkeiten, und wir fordern auch unsere Lieferanten und Dienstleister auf, dazu beizutragen. Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte finden Sie hier.

Leiterin Recht & Compliance

Rebecca Dimsic

Zschimmer & Schwarz
Recht & Compliance
Max-Schwarz-Straße 3-5
56112 Lahnstein | DE

T +49 2621 12-306
F +49 2621 12-284
r.dimsic@zschimmer-schwarz.com